Am 23. Dezember 2018 fand in der Gemeinde Gaggenau im Rahmen des Gottesdienstes eine Taufe statt.
Grundlage des Gottesdienstes war das Bibelwort aus 1. Johannes 4, Verse 9 und 10: Darin ist erschienen die Liebe Gottes unter uns, dass Gott seinen eingeborenen Sohn gesandt hat in die Welt, damit wir durch ihn leben sollen. Darin besteht die Liebe: nicht dass wir Gott geliebt haben, sondern dass er uns geliebt hat und gesandt seinen Sohn zur Versöhnung für unsre Sünden.
Der Gottesdienst wurde von Bezirksevangelist Thomas Schmidt durchgeführt. Nach der Feier des Heiligen Abendmahls trat das Ehepaar Gaug mit ihrer kleinen Tochter an den Altar.
Der Bezirksevangelist ging während der besonderen Segenshandlung auf die Freude und den Segen, der durch die Geburt eines kleinen Kindes kommt, sowie auch auf die verschiedenen Aspekte bei der Erziehung ein. Zum Beispiel, dass auch Eltern Fehler bei der Erziehung begehen, und diese sie sich selbst und auch ihrem Kind gegenüber eingestehen sollten.
Im Anschluss fand dann noch ein Sektempfang im Nebenraum der Kirche statt, bei dem alle Anwesenden eingeladen waren.
Die Heilige Wassertaufe
Die Heilige Wassertaufe ist die erste und grundlegende sakramentale Gnadenmitteilung des dreieinigen Gottes an den Menschen. Voraussetzung für den Empfang dieses Sakraments ist, wie bei den anderen Sakramenten, der Glaube.
Durch die Heilige Wassertaufe wird die Erbsünde abgewaschen: Das heißt, der Täufling wird aus der Gottferne herausgeführt, die durch den Sündenfall der Menschen entstanden ist. Der dreieinige Gott öffnet ihm den Weg zum Heil in Christus.
Die Heilige Wassertaufe bedeutet die Aufnahme in die Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben und ihn als ihren Herrn bekennen – der Täufling wird Christ.
Der Täufling bekennt den Glauben an Jesus Christus, er gelobt, die Sünde zu meiden und sein Leben in der Nachfolge Christi zu führen. Werden Kinder getauft, bekennen die Eltern / Erziehungsberechtigten ihren Glauben an das Evangelium und geloben, den Täufling dem Evangelium entsprechend zu erziehen.
Der in der Neuapostolischen Kirche Getaufte ist berechtigt, auf Dauer das Heilige Abendmahl zu empfangen. Die in anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften gespendete Taufe wird als gültig anerkannt, sofern sie "rite" vollzogen wurde, das heißt im Namen des dreieinigen Gottes und mit Wasser.
Die Heilige Wassertaufe ist heilsnotwendig; sie bildet den ersten Schritt auf dem Weg zur völligen Erlösung