Am Sonntag, den 3. Mai 2026 spendete der Vorsteher der Gemeinde Langensteinbach, Hirte Wolfgang Mohr, den Segen zur Rubinhochzeit für Priester Roland Renz und seine Frau Martina.
Bei herrlichem Frühlingswetter versammelten sich zahlreiche Verwandte und Bekannte des Jubelpaares in der lichtdurchfluteten Kirche von Langensteinbach. Bereits vor Beginn des Gottesdienstes herrschte eine freudige Stimmung unter den Glaubensgeschwistern, die sich besonders über das Orgelspiel des Sohnes des Paares freuten. Dieser hatte über mehrere Jahre hinweg die Gemeinde mit seinem frischen, freudigen und virtuosen Spiel bereichert. Anlässlich dieses besonderen Festtages war er in die Gemeinde zurückgekehrt und bereitete damit allen Anwesenden eine große Freude. Gemeinsam mit seiner Schwester trug er zudem ein sehr schönes Stück für Orgel und Querflöte vor.
Vor der Segenshandlung trat das Hochzeitspaar vor den Altar. In einer herzlichen Bemerkung erklärte der Vorsteher, dass ein erneutes Jawort nicht nötig sei – die tiefe Verbundenheit der beiden sei offensichtlich. Diese zeigte sich auch in ihrer engen Beziehung zur Gemeinde, insbesondere zum Chor, in dem beide aktiv mitsingen und auch an diesem besonderen Tag mitwirkten. Dadurch wurde die Segenshandlung zu einem freudigen und beinahe festlich-heiteren Ereignis.
Ein besonders bewegender Moment ergab sich beim letzten Lied: Während das Paar gemeinsam mit dem Vorsteher vor dem Altar stand, trug der Chor ein eigens für diesen Anlass eingeübtes, stimmungsvolles Lied vor. Die musikalische Gestaltung wurde durch Zwischenspiele des Sohnes am Klavier ergänzt – eine gelungene Überraschung für das Jubelpaar.
Dem Gottesdienst lag ein Bibelwort aus der Apostelgeschichte zugrunde: „Und in keinem anderen ist das Heil, auch ist kein anderer Name unter dem Himmel den Menschen gegeben, durch den wir sollen selig werden.“ In seiner Ansprache erläuterte der Vorsteher den Zusammenhang dieser Aussage des Apostels Petrus und betonte, dass die darin enthaltene Klarheit und Konsequenz im Glauben auch heute noch Gültigkeit habe und von den Gläubigen gelebt werden solle.
Im Anschluss an den Gottesdienst hatten die Glaubensgeschwister Gelegenheit, dem Rubinhochzeitspaar persönlich ihre Glückwünsche zu überbringen.